Arbeitslosengeld


Das Arbeitslosengeld (ALG) ist eine Versicherungsleistung, die von der Bundesagentur für Arbeit bei Beschäftigungslosigkeit erbracht wird. Das ALG wird bis zu 12 Monaten, bei älteren Erwerbslosen bis zu 24 Monaten geleistet. Auch während einer Weiterbildungsmaßnahme kann ein Anspruch bestehen. Das ALG beträgt für Erwerbslose mit wenigstens einem Kind grundsätzlich 67 % ansonsten 60 % des Nettoverdienstes.

 

Häufig auftretende rechtliche Probleme:

  • Verhängung einer sog. Sperrzeit / Ruhen des Anspruchs auf ALG wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung oder wegen Pflichtverletzung, wie z.B. unzureichende Eigenbemühungen oder Herbeiführung der eigenen Arbeitslosigkeit
  • Ablehnung von Arbeitslosengeld bei krankheitsbedingter, vorrübergehender Arbeitsunfähigkeit, sog. Nahtlosigkeitsgeld
  • Ablehnung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget
  • Ablehnung des Eingliederungszuschusses für Arbeitgeber
  • Verweigerung von Berufsausbildungsbeihilfe
  • Kurzarbeiter- und Insolvenzgeld











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