Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist neben der sog. Altersrente bei Erreichen des Rentenalters auch schon während des Berufslebens für die medizinische und berufliche Rehabiltation zur Erhaltung der Arbeitskraft zuständig. Bevor die Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (tägliches Leistungsvermögen unter 3 Stunden) oder wegen teilweiser Erwerbsminderung (tägliches Leistungsvermögen zwischen 3 und 6 Stunden) gewährt, wird durch Rehabiltationsmaßnahmen versucht, die Leistungsfähigkeit wieder herzustellen oder ein weiteres Absinken zu verhindern.
Auch für Hinterbliebene gewährt die Rentenversicherung Leistungen wie bspw. die "kleine" oder "große" Witwenrente bzw. Witwerrente.
Häufig autretende Probleme:
- Streit über das Vorliegen einer Erwerbsminderung oder deren Ausmaß
- Ablehnung einer Rente wegen Erwerbsminderung, weil auf eine andere Tätigkeit auf dem (allgemeinen) Arbeitsmarkt verwiesen wird
- Ablehnung von beantragten Leistungen zur Rehabilitation
- Erstattungsverlangen wegen angeblich verschuldeter Überzahlung
- Streit über das Vorliegen formaler versicherungsrechtlicher Voraussetzungen (z.B. Erfüllung der Wartezeit)