Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung - im Gegensatz zur privaten Pflegeversicherung - unterfällt dem Sozialversicherungsrecht, sodass gegen die Entscheidungen der Pflegekasse das Rechtsmittel des Widerspruchs und nötigenfalls der Klage vor dem Sozialgericht gegeben ist.
Häufig auftretende rechtliche Probleme:
- Streit über den Grad der Pflegebedürftigkeit
- Leistungen je nach Pflegegrad
- Pflegesachleistung / Pflegegeld
- Leistungen für Pflegepersonen
- wegen der Inanspruchnahme von Verwandten durch den Sozialhilfeträger für Pflege(heim)kosten bei nicht ausreichendem Einkommen des Pflegebedürftigen lesen Sie bitte die Ausführungen in der Rubrik Sozialhilfe
Pflegebedürftigkeit kann früher oder später jeden betreffen, umso wichtiger ist es beizeiten neben dem bestehenden Schutz durch die Leistungen der Pflegeversicherung eine Vertrauensperson mit einer Vorsorgevollmacht zu autorisieren gegenüber Behörden, Ärzten, Vermietern und anderen Dritten vertretungsbefugt für Sie aufzutreten, wenn Ihnen dies nicht mehr vollumfänglich möglicht ist. Nötig kann eine solche Vollmacht auch sein damit die oder der Bevollmächtigte für Sie einen Rechtsanwalt zur Wahrnehmung Ihrer Rechte in einem Widerspruchs- oder Klageverfahren beauftragen kann.
Die Kanzlei Blume Rechtsanwälte kann Ihnen bei der Erstellung einer umfänglichen und rechtssicheren Vorsorgevollmacht kompetent helfen - sprechen Sie uns gern an!
Die Kanzlei Blume Rechtsanwälte kann Ihnen bei der Erstellung einer umfänglichen und rechtssicheren Vorsorgevollmacht kompetent helfen - sprechen Sie uns gern an!