Arbeitgeber können neben dem üblichen, zumeist unproblematischen Abführen der Sozialversicherungsbeiträge in vielfältigen Konstellationen mit den Sozialleistungsträgern in Kontakt oder gar Streit geraten. Gleiches gilt für Maßnahmeträger und Pflegeeinrichtungen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Pflegekassen und Krankenversicherungen. Diese zumeist komplexen rechtlichen Sachverhalte bedürfen stets einer genauen Aufklärung und einer passgenauen individuellen Vorgehensweise, sind die daraus resultierenden Konsequenzen doch oftmals existenziell.

Häufig auftretende rechtliche Probleme:

  • Vorwurf der "Schwarzarbeit" und Nachforderung von Beiträgen zur Rentenversicherung (teilweise insolvenzgefährdende Forderungshöhe; darüber hinaus strafrechtliche Konsequenzen)
  • Frage der Scheinselbständigkeit (hohes finanzielles Risiko für den Auftraggeber bzw. potenziellen Arbeitgeber / Statusfeststellungsverfahren)
  • Kurzarbeitergeld (Ablehnung oder Erstattungsverlangen der Bundesagentur für Arbeit)
  • Anspruchsübergang auf Rechtsnachfolger (bspw. Anspruch des Pflegeheims gegen das Sozialamt nach Tod des Pflegebedürftigen)
  • Eingliederungszuschuss
  • Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand sozialrechtlich sinnvoll gestalten


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